Bestattungsfonds Frequently Asked Questions

FRAGEN und ANTWORTEN

  • Was ist der Bestattungfonds?

    Dieser Fonds wurde gegründet um unsere Mitmenschen mit Migrationshintergrund, die in Österreich leben, bei Eintritt eines Sterbefalles persönlich und finanziell zu unterstützen. Der Fonds sorgt dafür, dass die gesetzlichen und religiösen Erfordernisse auf professionelle Art und Weise umgesetzt werden. Den Mitgliedern wird die Überführung und Beisetzung im Heimatland ermöglicht, ohne das die hinterbliebenen Familienangehörigen hierbei einen finanziellen Verlust erleiden müssen. Das Einzige, das Sie machen müssen, ist uns rechtzeitig über den Verstorbenen in Kenntnis zu setzen.

    Mehr Informationen zu unseren Dienstleistungen bekommen Sie von unseren Mitarbeitern in den Filialen.

    Aufgepasst! Der Bestattungsfonds unterstützt Sie nicht nur finanziell, sondern vermittelt gleichzeitig vertrauenswürdige Partner um sämtliche gesetzliche und religiösen Schritte von der Abholung und der Leichenwaschung bis hin zur Übergabe an die Familienangehörigen umzusetzen.

  • Wie hoch sind die Mitgliedschaftsbeiträge?

    Als Mitglied des Vereins müssen, je nach Eintrittsalter, folgenden Beträge eingezahlt werden:

    Alter Anmeldegebühr (€)
    (Gebühren für eine neue Anmeldung)
    Jährlicher Mitgliedsbeitrag
     Zwischen 1-50 Jahren  100,-  20,-
     Zwischen 51-60 Jahren  200,-  20,-
     Zwischen 61-65 Jahren  250,-  20,-
     Zwischen 66-69 Jahren  300,-  20,-
     Zwischen 70-75 Jahren  500,-  20,-
     ab dem 76. Jahr  700,-  20,-

    Bei einem Unfalltod ab 3 Tagen nach Einzahlung der Beträge, greift die Wartefrist von 60 Tagen nicht. Um ein aktives Mitglied zu werden, müssen Beträge immer innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungserhalt einbezahlt werden. Mitglieder, die sich nach dem 01. Oktober anmelden, müssen keinen Beitrag für das laufende Jahr zahlen. Bei Todesfällen innerhalb der 60 Tagesfrist, wir die Mitgliedschaft leider nicht aktiv und die Dienstleistungen des Fonds können nicht in Anspruch genommen werden.

  • Welche Dienstleistungen bietet die Mitgliedschaft?

    • Amtswege
      Notwendigen Amtswege, wie Standesamt, Gesundheitsamt etc. um den Leichnam für die Beisetzung übernehmen und vorbereiten zu können.
    • Totengebet und religiöse Bräuche
      Organisation sämtlicher religiösen Bräuche, wie das Totengebet und die hygienische Totenversorgung für den Verstorbenen und dessen Hinterbliebenen.
    • Überführung
      Der Transport an die gewünschte Adresse im Zielgebiet.
    • Begleitperson
      Organisation des Fluges für die Begleitperson.

  • Welche Informationen muss ein Mitglied verpflichtend angeben?

    Jedes Mitglied muss Änderungen in seiner Person und seiner mitversicherten Familie innerhalb von 30 Tagen schriftlich an uns übermitteln. Falls dies nicht geschieht, übernimmt der Fonds keine Verantwortung für daraus resultierende Deckungslücken oder dergleichen.
  • Was muss ich machen, wenn sich meine Adresse und/oder Bankdaten ändern?

    Adressänderungen und/oder Änderung der Bankdaten müssen uns schriftlich innerhalb von 30 Tagen bekannt gegeben werden. Sie können die Änderungen persönlich in den Filialen, per Mail (office@bestattungsfonds.at) oder über unsere Website über das Formular „Adressänderung und Änderung der Bankdaten“ bekannt geben. Sie können uns über das Kontaktformular auch sämtliche Fragen stellen, Empfehlungen oder auch Änderungen schicken.

  • Kann ich mich online anmelden?

    Natürlich! Hierfür müssen Sie unser Online-Formular „Online Anmeldung/ Kontaktformular“ vollständig ausfüllen und abschicken. Über weitere Schritte werden wir Sie informieren.

  • Kann ich das Mitgliedsformular per Fax zuschicken?

    Ja, Anträge per Fax werden auch entgegen genommen.

  • Können Familienangehörige auch über mich angemeldet werden?

    Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren können mit Ihnen zusammen angemeldet werden. Sobald das Kind 18 Jahre alt ist, muss eine eigene Mitgliedschaft abgeschlossen werden.

  • Ab wann wird meine Mitgliedschaft aktiv?

    Das Mitgliedschaftformular muss vollständig ausfüllt übermittelt werden. 60 Tage nach Einzahlung des ersten Beitrages wird die Mitgliedschaft aktiv. Die Wartezeit von 60 Tagen gilt nicht bei Verkehrsunfällen. Hier werden die Verstorbenen als aktive Mitglieder behandelt.

  • Wo bekomme ich das Anmeldeformular her?

    Die Mitgliedschaftformulare liegen in allen Marti Reisen und Akin Travel Filialen auf. Sie können das Formular aber auch per Post anfordern oder online ausfüllen und per Mausklick an uns übermitteln. Ihre Angaben werden dann von uns kontrolliert und Sie erhalten ihre Mitgliedschaftskarte per Post zugeschickt.
  • Was ist das Ziel vom „Bestattungsfonds“?

    Der Bestattungsfonds ist ein Verein, der gegründet wurde, um unsere Mitmenschen zu unterstützen. Die Mitglieder unterstützen sich gegenseitig durch die Mitgliedsbeiträge finanziell und durch die Zusammengehörigkeit persönlich.

  • Können sich Personen mit bestehender oder chronischer Krankheit anmelden?

    Nein, leider nicht.

24h-Notfall : +43 1 236 0 100